01 Feb

Der moderne „Kampf“ um die Menschenwürde

Von Holger Gutschmidt (Göttingen)


Daß der Mensch „Würde“, „Menschenwürde“, genieße, ist weder eine besonders alte, noch eine besonders selbstverständliche Meinung. Wenn wir nicht von der Wortgeschichte ausgehen (die freilich bis zu Cicero reicht), sondern von dem Begriff der jedem einzelnen Menschen intrinsisch – nur als Menschen betrachtet – zukommenden Rechte, dann ist die Menschenwürde gerade einmal wenige Jahrhunderte alt. Verstehen wir sie gar als universellen Anspruch auf Beachtung bestimmter grundlegender Freiheits- und Bürgerrechte durch den Staat und die Gesellschaft, dann ist sie noch jünger und rührt gerade einmal von der Zeit des Zweiten Weltkrieges her. So gesehen ist es nicht verwunderlich, daß bis heute eine klare und allgemeingültige Bestimmung der Menschenwürde aussteht. Hinzu tritt, daß ihr jüngster Begriff vor allem aus der juridischen Sphäre stammt: Er ist das Resultat des Scheiterns moderner Gesellschaften darin, dem Einzelnen einen hinreichenden rechtlichen Schutz gegen Gewalttaten von Regierungen und anderen politischen oder gesellschaftlichen Machtzentren zu gewähren.

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