27 Sep

Sprachlose Opfer. Zum Zusammenhang von institutionalisierter Gewalt und epistemischem Unrecht

Von Dietrich Schotte (Regensburg)


Dieser Blogbeitrag basiert auf einem Aufsatz, der in einem Schwerpunkt zur epistemischen Ungerechtigkeit in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift für Praktische Philosophie (ZfPP) erschienen ist. Der Aufsatz kann auf der Website der ZfPP kostenlos heruntergeladen werden.

Dieser Blogbeitrag kann auch als Podcast gehört und heruntergeladen werden:


Nach den zahlreichen Erfahrungsberichten, Dokumentationen und juristischen Gutachten der letzten Jahre kann niemand mehr leugnen, dass über Jahrzehnte, mutmaßlich über Jahrhunderte hinweg in der katholischen Kirche in monströsem Ausmaß sexualisierte Gewalt gegen ‚Schutzbefohlene‘ ausgeübt, geduldet, bagatellisiert, erlaubt und vertuscht wurde. Besonders verstörend ist der ebenfalls nicht zu leugnende Umstand, dass die Betroffenen nicht allein nicht gehört wurden – sondern dass sie selbst oft nicht in der Lage waren, ihre Erfahrungen als das zu erkennen und zu benennen, was sie waren: sexualisierte Gewalt (und auch die irreführende, aber gebräuchliche Rede vom „sexuellen Missbrauch“ übernehmen sie nicht). Die Strukturen der katholischen Kirche machten die Opfer, so scheint es, nicht nur wehrlos, sondern auch sprachlos. Was die Frage provoziert, wie es geschehen kann, dass Menschen ihre eigenen Erfahrungen und Wahrnehmungen, das eigene Empfinden derart falsch einordnen?

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08 Jun

Was wir dafür tun dürfen. 50 Jahre Rote Armee Fraktion und die Frage der Bruchs in der politischen Philosophie

Von Gottfried Schweiger (Salzburg)


Dieser Text, der das „Jubiläum“ der Gründung der Roten Armee Fraktion (RAF) vor knapp 50 Jahren zum Anlass nimmt, um über politische Gewalt nachzudenken, war schon fertig als in den USA nach der Tötung von George Floyd durch einen Polizisten Unruhen und Proteste ausbrachen. Die Frage dieses kurzen Essays wird durch die Ereignisse der letzten Tage aber in einen neuen und unmittelbar aktuellen Kontext gestellt. Bislang verlaufen die Proteste und Demonstrationen relativ ruhig und gewaltlos (vor allem gemessen am Maßstab der Bewaffnung der Bevölkerung in den USA) – die Situation kann aber jederzeit kippen und der Präsident der USA, Donald Trump, hat relativ rasch offen mit Gewalt und Waffeneinsatz gedroht. Die Aussicht auf ein besseres Leben und soziale Gerechtigkeit ist auch Jahrzehnte nach der Bürgerrechtsbewegung für einen Großteil der schwarzen Bevölkerung in den USA nicht gegeben und sie ist mit alltäglichen Nachteilen, Schikanen durch die Gesellschaft und die Behörden konfrontiert, die, wie der Tod von George Floyd eindrücklich zeigt, ihr Leben bedrohen. Daher auch der eindrückliche Slogan, der eine moralische Minimalbedingung beschreibt: „Black Lives Matter“. Ein weitere aktuelle Ungerechtigkeit zeigt sich in den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, die benachteiligte Bevölkerungsgruppen und insbesondere AfroamerikanerInnen viel stärker trifft als die weiße Bevölkerung. Die Situation zwischen Deutschland 1970 als die RAF sich gründete und den USA 2020 sind natürlich nicht vergleichbar, da die sozialen und politischen Verhältnisse, die Strukturen der sozialen Bewegungen und die Akteure gänzlich andere sind – die Frage der Legitimität der Gewalt, um eine gerechtere Gesellschaft zu errichten, betrifft allerdings beide.

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