Ansteckende Freiheit

Von Arnd Pollmann (Berlin)
Es war abzusehen: Je länger die coronabedingten Notgesetze und Zwangsmaßnahmen aufrechterhalten werden, umso stärker wächst der Unmut vieler Bürgerinnen und Bürger über Einschränkungen ihrer Grundrechte. Manchen Menschen scheint überhaupt erst jetzt so richtig klar geworden zu sein, dass sie diese Grundrechte haben: Mit der verhängten Kontaktsperre ist die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit außer Kraft gesetzt. Die Religions- und Gewissensfreiheit leidet, weil Gläubige nicht mehr öffentlich zusammenkommen dürfen. Zahllose Menschen können derzeit ihren Beruf oder ihr Gewerbe nicht frei ausüben. Einreise- und Aufenthaltsverbote, etwa in Mecklenburg-Vorpommern, setzten dem Recht auf Freizügigkeit „alte“, längst überwunde geglaubte Grenzen. Die Zwangsquarantäne nach Grenzübertritten beschneidet die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Und die Regierung in Sachsen erwägte gar die Einweisung von Quarantäneverweigerern in die Psychiatrie. Man muss selbst nur einmal kurz ins Grundgesetz schauen, um zu erschrecken, was unzähligen Menschen derzeit so alles an Freiheit und vielleicht auch an Würde fehlt.
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