06 Nov

Über das empirisch informierte Beleidigen von Kollegen

von Peter Königs (Karlsruhe)


Akademische Debatten unterliegen bestimmten Diskursregeln. Dazu zählen etwa die Pflicht, bereits existierende Forschungsliteratur zu berücksichtigen, die Pflicht, das Principle of Charity zu achten und auch die Pflicht, Argumente inhaltlich zu prüfen, anstatt einfach deren Urheber persönlich anzugreifen. Dass ad hominem-Attacken unzulässig sind, vielleicht sogar Fehlschlüsse, lernt jeder Philosophiestudent im ersten Semester. Was jedoch genau das Problem ist mit ad hominem-Attacken, ist – überraschenderweise – gar nicht so klar, wie man zunächst meinen würde. Und – vielleicht auch etwas überraschend − wirft eine aktuelle moralpsychologische Debatte genau diese Frage auf.

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